Der Staat fördert den Bau oder Kauf von Eigentum mit zinsgünstigen Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.
Doch wie kommen Bauherren denn in den Genuss der staatlichen Förderung? Besonders beliebt ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124.
Abwicklung über die Hausbank
Die Abwicklung der KfW Immobilienfinanzierung erfolgt über ein Kreditinstitut. Wird im Zuge der gesamten Maßnahme noch ein weiteres Darlehen aufgenommen, so bietet sich die Abwicklung über die finanzierende Bank an. Alternativ kann der Häuslebauer auch seine Hausbank einschalten. Der Kunde stellt den KfW-Antrag über die durchleitende Bank. Diese übernimmt den Kontakt mit der KfW, stellt die Darlehensverträge aus und nimmt die Auszahlung des Kredites vor. Darüber hinaus überwacht die durchleitende Bank die Stellung der Sicherheiten und die Einhaltung der Auszahlungsvoraussetzungen.
Für eine KfW Immobilienfinanzierung der Programmnummer 124 gelten folgende Bedingungen:
- gefördert werden Anschaffungskosten des Grundstücks, Baukosten und Baunebenkosten
- bei Kauf einer Bestandsimmobilie der Kaupreis zuzüglich Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- der Maximalbetrag liegt bei 50.000 Euro
Bei Beantragung ist zu beachten, dass der Grundstückskauf maximal sechs Monate zurückliegen darf.
Die Konditionen für die KfW Immobilienfinanzierung können sich sehen lassen:
- Sollzinsen zwischen 2,00 und 2,65% pro Jahr, abhängig von der Zinsbindung
- Zinsbindung 5, 8 oder 10 Jahre
- Darlehenslaufzeit 8, 20 oder 35 Jahre
- das erste Jahr ist bei allen Varianten tilgungsfrei, danach gibt es tilgungsfreie Anlaufzeiten von 3, 5 oder 8 Jahren
Besonders hervorzuheben ist die Tilgungsfreiheit in der Anfangsphase, Bauherren erhalten so gerade zu Beginn der Bauphase einen wichtigen finanziellen Spielraum. Während der Auszahlungsphase müssen nur Zinsen auf den in Anspruch genommenen Betrag gezahlt werden.
Aktuell: Höherer Zuschuss bei energieeffizienter Sanierung!
Wer energieeffizient saniert, kommt in den Genuss weiterer KfW-Zuschüsse. So wird beispielsweise die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien gefördert. Diese KfW-Maßnahme kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Aktuell wurden die Zuschüsse sogar aufgestockt.
Gefördert werden alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die KfW unterstützt diese Vorhaben ab sofort mit einem Betrag von bis zu 18.750 Euro pro Wohneinheit. Dabei fördert der Staat nicht nur Einzelmaßnahmen sondern auch den kompletten Umbau zum KfW-Effizienzhaus. So sparen Sie nicht nur beim Darlehen, sondern auch bei den Energiekosten!
Sie möchten noch mehr darüber erfahren, wo Sie beim Darlehen sparen können und welche Möglichkeiten Sie haben? Dann buchen Sie jetzt einen Online-Beratungstermin bei mir! Hier in meinem Kalender!
Ich freue mich auf Sie!
Ihr
Jan Hönle
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen