Die EZB könnte wohl der Hauptverursacher dieser weiter anhaltenden Niedrigzinsphase sein. Durch den weiteren Ankauf von Staatsanleihen werden die Anleihenzinsen weiter gedrückt. Dies macht Immobilien im Vergleich zu anderen Anlageformen noch attraktiver. Sparbuch und Tagesgeldkonto fristen aktuell ein wirklich trauriges Dasein!
Für Darlehensnehmer ist das eine sehr gute Nachricht. Denn Finanzierungen bleiben aufgrund der niedrigen Renditen der 10-jährigen Bundesanleihen weiterhin günstig.
Wer plant eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen hat jetzt sehr gute Karten eine besonders günstige Finanzierung zu bekommen.
Sehen Sie hier die aktuellen Zinsen (zum Vergrößern bitte ins Bild klicken):
Eine gute Beratung ist das A und O! Lassen Sie sich ein intelligentes, langfristiges Finanzierungskonzept für Ihre Neufinanzierung, Ihre Anschlussfinanzierung, Umschuldung oder Ihr Forwarddarlehen erstellen und sparen Sie mehrere tausende Euro! Wir beraten Sie gerne!
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Jan Hönle & Anja Tittmann
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Baufi-Blog
Hallo, mein Name ist Jan Hönle. Ich habe mich auf das Thema Immobilienfinanzierung bei Bau, Kauf, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung spezialisiert. Sie erhalten bei uns neben dem Vergleich von bis zu 40 Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften ausführliche Gratis-Insider-Tipps zur Finanzierung. Lesen Sie selbst ...
24 März 2015
02 Dezember 2014
Bauzinsentwicklung aktuell: Die Zinsen in 2014
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen wiedermal einen Blick auf die Zinsentwicklung werfen.
Unser Chart für die 10-Jahres-Konditionen zeigt deutlich, dass sich die Zinsen nach wie vor am unteren Ende der Skala bewegen und auch in 2014 noch gefallen sind. An diesem Punkt ist allerdings eine weitere Senkung der Bauzinsen nicht unbedingt zu erwarten, da es nach unten hin nicht mehr viel Platz gibt.
Der letzte Beschluss der EZB im September ergab eine weitere Senkung des Leitzinses um zehn Basispunkte, so dass dieser nun bei 0,05% liegt. Ziel dieser Senkung ist die Stabilisierung der Konjunktur in der Eurozone und die Befreiung der Banken aus der Liquiditätsfalle. Die Darlehensvergabe hinkt derzeit etwas, da die Risiken für die Banken gesteigen sind und sich die Nachfrage nach Darlehen besonders im südeuropäischen Raum verringert hat.
Grund ist vor allem die Deflation in Südeuropa. Anleger halten sich dort mit Investitionen zurück und fragen entsprechend auch keine Darlehen nach. Die erneute Senkung im September sollte wieder neue Anreize für Investoren schaffen und so die Konjunktur ankurbeln.
Für Darlehensnehmer und solche die es werden wollen ist die Zeit nach wie vor gut geeignet um über eine Immobilienfinanzierung, eine Umschuldung oder ein Forwardarlehen nachzudenken!
Sparen Sie viel Geld mit der richtigen Beratung und einem intelligenten Finanzierungskonzept!
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Jan Hönle & Anja Tittmann
Förderung Wohneigentum: Lohnt sich Wohnriester?
Die Deutschen setzen auf Immobilien als Altersvorsorge. Denn wer im Ruhestand mietfrei wohnen kann hat gut lachen. Steigende Mieten als großer Fixkostenblock in der Haushaltsrechnung sind für Eigenheimbesitzer kein Thema mehr.
Um den Traum vom eigenen Häuschen oder der eigenen Stadtwohnung zu verwirklichen gibt es Unterstützung vom Staat. Neben zinsgünstigen KfW- oder L-Bank-Darlehen zum Beispiel auch "Wohn-Riester".
Was ist Wohn-Riester?
Über Wohn-Riester wird der Kauf oder Bau eines Eigenheims mit staatlichen Zulagen gefördert. Dabei gibt es drei Varianten, wie man als Eigenheimbesitzer von den Zulagen profitieren kann:
Die bekannteste und beliebteste Form von Wohnriester ist das Wohnriester-Bausparen. Hier wird zuerst ein bestimmter Betrag monatlich angespart, ergänzt durch die staatlichen Zulagen. Ist der Vertrag nach ein paar Jahren zuteilungsreif, d.h. mit einem bestimmten Guthaben bespart, gibt es von der Bausparkasse ein zinsgünstiges Darlehen. Auch in der Darlehensphase profitieren Sie von den Zuschüssen, die als Tilgung mit in die Darlehensrückzahlung einfließen.
Bei dem sogenannten Kombivertrag wird ein Bankvorausdarlehen mit einem Wohnriester-Bausparer kombiniert, der das Vorausdarlehen bei Zuteilung ablöst. Diese Variante ist vorteilhaft, wenn man sofort bauen oder kaufen möchte und Geld benötigt.
Wohn-Riester-Darlehen gibt es bislang nicht so häufig. Hierbei werden die Zuschüsse direkt in die Tilgung eingebracht.
Wie funktioniert die Förderung und wer profitiert von Wohnriester?
Wer mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in seinen Riestervertrag einzahlt erhält vom Staat eine jährliche Grundzulage von 154,- €. Pro Kind gibt es zusätzlich 185,- € (300,- € für Kinder ab 2008 geboren). Wichtig ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird.
Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es einen Bonus von einmalig 200,- €. Auch steuerlich wirkt sich Wohn-Riester eventuell positiv aus: Die geförderte Tilgung kann jährlich bis max. 2.100,- € als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Es liegt auf der Hand, dass Besserverdiener mit Kindern aufgrund der Höhe der Zulagen und der hohen Sparbeiträge den größten Vorteil aus einem Wohn-Riester-Vertrag ziehen können.
Sie möchten wissen ob sich Wohn-Riester auch für Sie lohnt? Sehr gerne erstellen wir Ihr ganz persönliches Finanzierungskonzept mit Wohnriester! Buchen Sie gleich hier einen online Beratungstermin mit uns: Kalender! Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Wer erhält Wohn-Riester?
Förderberechtigt sind all diejenigen, die gesetzliche rentenversichert sind und einen Riestervertrag haben oder neu abschließen. Nicht gefördert werden Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und einige Berufsgruppen mit Versorgungswerken, wie z.B. Ärzte oder Architekten.
Nachteile?
Diese Form der Altersvorsorge ist in der Immobilie gebunden. Das gilt auch für den Teil, der staatlich gefördert wurde. Wird die Immobilie verkauft, muss das gesamte geförderte Riestervermögen, also die Eigenbeiträge und die Zulagen, in einen anderen Riestervertrag eingezahlt werden. So schrumpft zwar der Verkaufserlös, aber zumindest bleibt die Förderung erhalten. Wird kein neuer Vertrag geschlossen, werden die Zulagen und Steuervorteile nämlich wieder zurückverlangt.
Wer seine Immobilie dagegen befristet vermietet, bleibt im Besitz der Förderung sofern er bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht.
Sie planen den Kauf einer Immobilie und fragen sich wie sich ein Wohnriester-Vertrag optimal mit einer Finanzierung kombinieren lässt? Buchen Sie gleich jetzt einen Termin in unserem Onlinekalender und erfahren Sie ob sich Wohnriester gut für Sie rechnet und wie Ihr ganz persönliches Finanzierungskonzept mit Wohnriester aussehen kann! Hier Termin buchen: Kalender
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Jan Hönle & Anja Tittmann
25 Juni 2014
Wie finanziere ich ein Haus: So läuft eine Finanzierungsberatung ab!
Wie finanziere ich eine Immobilie?
Wenn der Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden soll, die Ersparnisse aber nicht reichen, dann wird es Zeit die Finanzierung zu planen.
Am besten zusammen mit einem bankenunabhängigen Fachmann!
Alle Baufinanzierungen zusammen haben unterm Strich nur eine Gemeinsamkeit: Es wird Geld von der Bank geliehen, um damit eine Immobilie zu erwerben.
Alles andere ist von vielen Faktoren, wie zum Beispiel den vorhandenen finanziellen Rücklagen, der Einkommenssituation und der zukünftige Entwicklung, Familie, Alter, dem Preis der zu finanzierenden Immobilie, der Risikobereitschaft sowie den persönlichen Bedürfnissen der Darlehensnehmer abhängig. Und nicht zuletzt natürlich vom Darlehenszins.
Weil eine Finanzierung eine ganz individuelle und persönliche Angelegenheit ist, ist es wichtig im Vorfeld einen guten Finanzierungsplan zu erstellen. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsvermittler beraten. Er hat den Überblick über die aktuellen Zinsen vieler verschiedener Banken und kann Ihnen somit immer den besten Zins für Ihr Vorhaben anbieten!
So wie Herr Deubert: Super Onlineberatung und Hilfe bei Fragen und Bankproblemen. Unser Forwarddarlehen hat Herr Hönle, mit dem damaligen Zinsniveau, super hinbekommen. Die Baufi-Tipp wird mich auch jetzt wieder beraten! Auch beim Darlehen für unsere Photovoltaikanlage hat alles bestens geklappt! Kann man nur empfehlen!
Direkt Termin im Kalender vereinbaren: Onlinekalender
Was sind die ersten Schritte, wenn man plant eine Immobilie zu kaufen?
Wichtig ist vor allem das die Finanzierung geklärt ist und Sie genau wissen, in welchem finanziellen Rahmen Sie nach einer Immobilie suchen können. Ablauf einer Finanzierungsberatung:
- Klärung Ihrer persönlichen Situation: Einkommen, Ersparnisse, bereits bestehende Darlehensverbindlichkeiten, Ihr Alter, Ihre aktuelle und zukünftige familiäre Situation und Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Bezug auf eine Finanzierung und Erläuterung aller Fachbegriffe die Ihnen noch unbekannt sind.
- Berechnung Ihrer finanziellen Möglichkeiten: Wie viel darf die Immobilie maximal kosten? Wie hoch darf die Darlehensrate maximal ausfallen? Dies alles wird mit Ihnen zusammen und anhand der im Punkt eins aufgenommenen Daten ermittelt.
- Erstellung eines individuellen Finanzierungsplans: Angepasst an die in den beiden oben genannten Punkten wird ein ganz persönliches und maßgeschneidertes Konzept zu den aktuellen Darlehenszinsen erstellt und gemeinsam mit Ihnen besprochen, so dass keine Fragen offen bleiben.
- Sofern Sie schon eine Immobilie gefunden haben, die Ihnen zusagt, werden dann Ihr Finanzierungsplan sowie Ihre persönlichen Unterlagen zur Prüfung an die Bank gegeben. Von dort kommt dann innerhalb weniger Tage eine Zusage und Sie können für den Kauf der Immobilie einen Notartermin vereinbaren.
Sichern Sie sich gleich jetzt einen Beratungstermin bei uns und lassen Sie uns in Ruhe alles Wesentliche besprechen: Onlinekalender
Per Telefon und Bildschirmübertragung können wir so ganz gezielt einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan erstellen und anschaulich Ihre Fragen rund ums Thema Baufinanzierung beantworten.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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Jan Hönle & Anja Tittmann
PS: Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns aufnehmen. Kontaktdaten
24 Juni 2014
Leitzins 2014: Niedriges Niveau bleibt erstmal bestehen
Wie erwartet bleibt das Leitzinsniveau 2014 laut Mario Draghi (EZB-Chef) konstant. Darlehensnehmer dürften sich freuen, denn der niedrige Leitzins 2014 beeinflusst in geringem Maße auch die langfristigen Hypothekenzinsen.
Wer jetzt eine Neufinanzierung oder eine Anschlussfinanzierung plant hat also gut Lachen: Zinsen auf absolutem Rekordtief sorgen für günstiges Baugeld.
Laut Draghi wurde den Banken der "Zugriff auf unbegrenzte Liquidität bis Ende 2016 verlängert". Das bedeutet, dass sich Banken bei der EZB (Europäische Zentralbank) bis Ende 2016 gegen Sicherheiten zum aktuellen Leitzins 2014 unbegrenzt Geld leihen können. Das Verfahren (Vollzuteilung) galt bis zum Wochenende nur bis Mitte 2015.
Die Zinssätze sollen auf längere Sicht niedrig bleiben, sagt Draghi und erklärt es mit dem neuen Kreditprogramm der EZB wonach sich Banken Zentralbankgeld für bis zu vier Jahre leihen könnten.
Eine Zinswende ist sei erst dann zu erwarten, sobald wieder ein deutliches wirtschaftliches Wachstum (mehr als 2%) zu verzeichnen sei, erklärt Ewald Nowotny (EZB Ratsmitglied). Damit sei aber frühenstens 2016 zu rechnen.
Der aktuelle Leitzins 2014 liegt derzeit bei 0,15%. Anfang Juni wurde von der EZB ein großes Paket beschlossen, welches die bis dato geltenden Richtlinien erheblich lockerte, um zu verhindern, dass der Euroraum in eine Deflation rutscht, welche das Wachstum erheblich schädige. Darin enthalten war eine Leitzinssenkung auf den neuen Tiefstwert von 0,15%, die Einführung einer Gebühr auf Bankeinlagen bei der EZB (Negativzins 0,1%) sowie die Zuteilung neuer Langfristkredite.
Wenn auch Sie im Rahmen Ihrer Neufinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Ihres Forwarddarlehens vom Leitzins 2014 profitieren möchten buchen Sie jetzt eine gratis Finanzierungsberatung bei uns.
Per Telefon und Bildschirmübertragung besprechen wir ge-meinsam, welche Möglichkeiten der Zinsersparnis sich dadurch für Sie ergeben. Hier gehts zu dem Terminen: Onlinekalender.
Sehr gerne können Sie uns für eine Terminvereinbarung auch telefonisch kontaktieren. Kontaktdaten
Ihr
Jan Hönle & Anja Tittmann
17 April 2014
Darlehen in Schweizer Franken: Aktuelle Zins- und Währungsentwicklung
Der 3-Monats CHF Libor
Libor = London InterBank Offered RateDoch was ist das genau?
Die Leser unter Ihnen, welche bereits ein Darlehen in Schweizer Franken haben, kennen den Begriff sicherlich.
Der Libor ist der täglich ermittelte Referenzzinssatz zur Festlegung von z.B. Hypotheken- und Kreditzinsen, zu dem sich die Banken in London untereinander Geld leihen.
Das muss nicht nur in Schweizer Franken sein und auch andere Laufzeiten sind möglich. Dann jedoch liegt jeweils ein anderer Referenzzinssatz zugrunde.
Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken werden in der Regel mit einer Laufzeit von 3 Monaten vergeben. Das bedeutet, dass sich der Zinssatz für dieses Darlehen alle 3 Monate ändern kann. Fremdwährungsdarlehen sind meistens endfällig, d.h. die Darlehensschuld wird nicht monatlich sondern auf einen Schlag am Ende der Laufzeit getilgt. Parallel wird ein Tilgungsersatz angespart, z.B. eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag.
Nun entspricht der Libor aber nicht dem Zinssatz, den die Banken an die Kunden weitergeben. Oft wird hier noch eine entsprechende Bankenmarge in Höhe von 1-2% aufgeschlagen.
3-Monats CHF-Libor in den letzten Jahren
Stand Tagesschluss 16.04.2014: 0,0160%
In welchem Zusammenhang mit einem Darlehen in Schweizer Franken steht der aktuelle Wechselkurs des Schweizer Franken?
Entscheidend bei einem Darlehen ist nicht nur der Libor sondern auch der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Darlehensabschlusses sowie zum Zeitpunkt der geplanten Umschuldung oder Ablösung.
Beispiel 1:
Nehmen wir an Sie haben Mitte Juli 2009 ein Darlehen in Höhe von 450.000,- Schweizer Franken aufgenommen. Der Kurs zu diesem Zeitpunkt lag bei 1,5157. Das entspricht einem €-Darlehen von ca. 297.000,- €.
Inzwischen ist der Schweizer Franken im Vergleich zum Euro stärker geworden. Das bedeutet Sie müssen nun mehr Euro aufbringen um einen Schweizer Franken zurück zu zahlen. Wenn Sie das Darlehen nun in ein Euro-Darlehen umschulden möchten oder ablösen möchten ergibt sich für Sie eine Restschuld in Euro in Höhe von ca. 369.500,- €. Sie haben also einen Währungsverlust zu beklagen.
Beispiel 2:
Sie nehmen jetzt ein Darlehen über 450.000,- Schweizer Franken auf. Dies entspricht, wie wir ja bereits berechnet haben einem Wert von ca. 369.500,- €. Nehmen Sie an, in 10 Jahren liegt der Schweizer Franken zum Beispiel wieder bei 1,5157. Dann müssten Sie 297.000,- € zurückzahlen, Sie hätten also einen Währungsgewinn von ca. 72.500,- € gemacht.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist. Wie sich der Kurs in den nächsten Jahren entwickelt kann man aktuell noch nicht voraussehen.
Sie möchten mehr über Darlehen in Schweizer Franken erfahren und wissen, ob diese Form des Darlehens für Sie geeignet ist? Sie haben bereits ein Darlehen in Schweizer Franken um denken über eine Umschuldung nach?
Dann sprechen Sie uns an!
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Oder nehmen Sie auf einem der anderen Wege Kontakt zu uns auf. Hier!
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Ihr
Jan Hönle & Anja Tittmann
Finanzierungsplan: Mit unserem Vorab-Baufi-Check sind Sie auch schon vor dem Kauf auf der sicheren Seite!
Gute Beratung gibt es hier!
Und das schon bevor Sie eine Immobilie gefunden haben.
1.) Nutzen Sie unseren Vorab-Baufi-Check
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Profitieren Sie in vielfacher Hinsicht von unserem gratis Vorab-Baufi-Check. Das ist unser wertvoller Service für alle, die in den nächsten Monaten eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten.
Wir berechnen mit Ihnen zusammen, welche Darlehenshöhe realisierbar ist, wie hoch der Kaufpreis für die Immobilie ausfallen darf und wie eine erfolgreiche Vorgehensweise bei der Immobilienfinanzierung aussieht.
Die sechs Schritte zur perfekten Finanzierung:
1.) Nutzen Sie unseren Vorab-Baufi-Check
- Sie finden leichter und schneller die passende Immobilie.
- Sie sind in der Lage schneller eine Kaufentscheidung zu treffen, weil Sie Ihren Finanzierungsplan schon gemeinsam mit uns erstellt haben.
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2.) Der Immobilienmarkt wartet auf Sie! Finden Sie Ihr Traumobjekt!
Welche Immobilie für Sie die richtige ist, können Sie nur selbst entscheiden. Wichtig ist, dass Sie sich überlegen wo Sie wohnen möchten, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder neu bauen möchten. Welche Ausstattungsmerkmale sind Ihnen wichtig? Haben Sie Lust auf einen ruhigen Garten oder wollen Sie lieber zentral und verkehrsgünstig wohnen? Es gilt sich viele Fragen zu stellen und viele Antworten zu finden um sich nachher auch wirklich zu Hause zu fühlen.
3.) Die Baufinanzierung konkret planen
Haben Sie eine Immobilie gefunden werden die Objektdaten in die Finanzierungsplanung einbezogen. Nun können genaue und reservierbare Zinskonditionen berechnet, ein Tilgungsplan erstellt und die richtige Bank für Ihr Anliegen gefunden werden. Ihr Vorteil bei einer gratis Beratung durch uns: Wir arbeiten bankenunabhängig, was bedeutet, dass wir nicht auf die Produkte einer bestimmten Bank festgelegt sind sondern Ihnen aus einer Vielzahl an Banken den passenden Partner vermitteln können. Und das alles zu Top-Konditionen!
4.) Konditionen vergleichen
Hetzen Sie nicht von einer Bank zur anderen. Lassen Sie uns die besten Angebote für Sie herausfiltern. Durch unsere guten Geschäftsbeziehungen zu nahezu 50 Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen finden wir für Sie das günstigste Angebot! Natürlich prüfen wir auch ob für Sie ein Fördermitteldarlehen der KfW in Frage kommt. Lassen Sie uns für sich arbeiten! Dafür sind wir da!
Hetzen Sie nicht von einer Bank zur anderen. Lassen Sie uns die besten Angebote für Sie herausfiltern. Durch unsere guten Geschäftsbeziehungen zu nahezu 50 Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen finden wir für Sie das günstigste Angebot! Natürlich prüfen wir auch ob für Sie ein Fördermitteldarlehen der KfW in Frage kommt. Lassen Sie uns für sich arbeiten! Dafür sind wir da!
5.) Unterlagen zusammenstellen
Steht das Konzept, müssen die relevanten Unterlagen an die Bank eingereicht werden. Dazu zählen der Finanzierungsantrag, persönliche Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Unterlagen zur Immobilie, der Kaufvertragsentwurf und noch einiges mehr. Dazu stellen wir Ihnen natürlich eine individuelle Unterlagenliste zusammen.
6.) Darlehensverträge abschließen
Hat die Bank Ihre Unterlagen geprüft schickt Sie die Darlehensverträge zur Unterzeichnung. Wenn Sie noch nicht beim Notar waren, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt einen Termin zu vereinbaren um den Kaufvertrag zu unterschreiben!
Aber lassen Sie uns zusammen einen Schritt nach dem anderen gehen! Wir freuen uns auf Sie!
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PS: Sie haben schon eine Immobilie gefunden und auch einen Überblick wie hoch Ihre monatliche Belastung sein soll? Auch dann freuen wir uns Ihnen ein gutes und intelligentes Finanzierungsangebot unterbreiten zu dürfen! Sprechen Sie uns an! Kontakt
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20 März 2014
KfW Förderung Neubau: Mit öffentlicher Förderung energieeffizient bauen
Bauherren oder Erwerber eines KfW-Energieeffizienzhauses profitieren im Rahmen des KfW-Programms von attraktiven Förderungen. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz einer Immobilie, umso höher die Förderung.
KfW Förderung Neubau - Bessere Energieeffizienz erhöht die Förderung
Die Kreditanstalt fördert die Errichtung oder den Ersterwerb von Wohngebäuden, die mit einem besonders niedrigen Energieverbrauch für eine deutliche Ressourcenschonung sorgen. Antragsberechtigt sind alle Bauherren oder Käufer, die eine Immobilie nach entsprechendem Standard bauen oder kaufen.
Dabei bietet die KfW, je nach Energieeffizienzstandard, unter der Programmnummer 153 unterschiedliche Möglichkeiten, die am primären Jahresenergiebedarf gemessen werden:
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
Besonders hoch fällt die Förderung bei einem Effizienzhaus 40 aus, da diese Immobilie mit einem Energiebedarf von 40 Prozent eines vergleichbaren Neubaus auskommt. Neben einem zinsgünstigen Darlehen freut sich der Darlehensnehmer nach Abschluss der Baumaßnahmen über einen Tilgungszuschuss.
Die KfW Förderung Neubau im Detail
Die KfW gewährt für die energetische Bauweise ein besonders zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wahlweise stehen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren zur Verfügung. Abhängig von der gewählten Laufzeit profitieren Darlehensnehmer von 1-2, 1-3 oder1-5 Tilgungsfreijahren.
Zusätzlich zu einem zinsgünstigen Darlehen fördert die KfW Effizienzhäuser des Standards 40 mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent des Darlehensbetrags, wer nach dem Energieeffizienzstandard 55 baut, erhält einen fünfprozentigen Tilgungszuschuss.
Die Maximalbeträge liegen bei 5.000 beziehungsweise 2.500 Euro. Nachdem ein Sachverständiger die antragsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen bestätigt hat, schreibt die Kreditanstalt den entsprechenden Zuschuss dem Darlehenskonto gut. Auf diese Weise verkürzt sich der Rückzahlungszeitraum des Kredites.
Bauherren, die gebrauchte Immobilien energieeffizient sanieren, nehmen die Vorteile des KfW-Programms 152 in Anspruch, das Kredite bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit und günstigen Darlehenszinsen verspricht. Im Rahmen des Effizienzhauses 70 kann auch die Sanierung von Baudenkmälern besonders gefördert werden.
Konditionen KfW 153:
Ablauf der KfW Förderung Neubau
- Planung der Maßnahme gemeinsam mit einem Energieberater
- der Energieberater erstellt eine Bestätigung, die für die Beantragung notwendig ist
- wer ein schlüsselfertiges Objekt erwirbt, lässt sich die Bestätigung vom Bauträger aushändigen
- Auswahl der passenden KfW-Förderung
- Wichtig: Beantragung vor Baubeginn oder Erwerb!
- Nachdem die Zusage über die Förderung vorliegt, erfolgt der Baubeginn
- Nach Beendigung der Maßnahmen Bestätigung des Energieberaters über die ordnungsgemäße Durchführung
Wer die KfW Förderung Neubau in Anspruch nehmen möchte, sollte bedenken, dass der Antrag immer vor Beginn oder Erwerb bei der Förderbank gestellt werden muss. In der Regel erfolgt die Abwicklung und Beantragung der Fördermittel über die Bank des Darlehensnehmers.
Sie planen den Bau eines Hauses oder den Erwerb einer Neubauimmobilie? Sprechen Sie vorher mit uns! Wir beraten Sie gerne. Zur Traumimmobilie gehört auch immer ein sinnvolles und cleveres Finanzierungskonzept!
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04 Februar 2014
§ 489 BGB: Darlehenskündigung innerhalb der Zinsbindung
Die Liste der Finanzierungsirrtümer ist lang.
Erfahren Sie im heutigen Beitrag, was eine Zinsbindung ist, wie sie vereinbart wird, welchen Zeitrahmen sie haben kann und unter welchen Voraussetzungen ein Darlehen vorzeitig gekündigt werden kann.
Erfahren Sie auch welche Funktion der § 489 BGB hat und wie Sie ihn nutzen können um jetzt eine günstige Anschlussfinanzierung oder ein Forwarddarlehen abzuschließen!
Zinsbindung
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen abschließen vereinbaren Sie mit der Bank, wie lange der Zinssatz festgeschrieben wird. Es wird unterschieden zwischen einem variablen Zins, der sich z.B. alle 3 oder 6 Monate den Marktgegebenheiten anpasst oder einem festen Zins, der für einen Zeitraum zwischen 1 Jahr und bis zu 35 Jahren vereinbart werden kann.
Nehmen wir an, Sie vereinbaren mit der Bank eine Zinsbindung von 15 Jahren zu einem Sollzinssatz von 3,2%. Dann bedeutet das, dass die Bank sich die 15 Jahre an den Zins von 3,2% gebunden hält, auch wenn sich in diesem Zeitraum die Marktzinsen erhöhen. Sprich: Sie zahlen immer nur Ihre vertraglich vereinbarten 3,2% Zinsen.
Wenn am Ende der 15 Jahre noch eine Restschuld offen ist, also das Darlehen noch nicht komplett zurückgezahlt ist, dann vereinbaren Sie mit der Bank eine Anschlussfinanzierung zu einem neuen Zinssatz. Doch es gibt auch Alternativen. Lesen Sie dazu hier mehr...
Nun gibt es einige Immobilieneigentümer, welche vor ca. 10 Jahren genau solch eine lange Zinsbindung abgeschlossen haben. Aktuell befinden sich die Zinsen aber auf einem sehr niedrigen Stand, so dass sich der ein oder andere vielleicht ärgert nicht doch nur 10 Jahre vereinbart zu haben. Für alle diese Darlehensnehmer gibt es eine Lösung: § 489 BGB.
Laut § 489 BGB steht es jedem Darlehensnehmer zu, nach 10 Jahren sein Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise zu kündigen. Und das unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch laufen würde. Mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kann somit zu den aktuellen Zinsen umgeschuldet werden!
Ab Datum der Vollauszahlung des Darlehens zehn Jahre gerechnet plus 6 Monate Kündigungsfrist ergibt das Datum der neuen Anschlussfinanzierung.
Beispiel für eine Kündigung nach § 489 BGB:
Vollauszahlung des Darlehens: 31.01.2003 - Zinsbindungsende: 31.01.2018
Frühestmöglicher Kündigungstermin nach 10 Jahren § 489 BGB: 01.02.2013
Umschuldung oder Ablösung des Darlehens nach 6 Monaten ab dem 01.08.2013
Sie interessieren sich für eine vorzeitige Umschuldung? Dann kontaktieren Sie uns!
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Sie haben erst vor ein paar Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen?
Im Rahmen eines Forwarddarlehens können Sie, auch wenn die 10-Jahres-Frist erst in bis zu 5 Jahren abläuft, jetzt schon von den günstigen Zinsen profitieren.
Beispiel:
Vollauszahlung des Darlehens: 31.01.2007 - Zinsbindungsende: 31.01.2022
Frühestmöglicher Kündigungstermin nach 10 Jahren § 489 BGB: 01.02.2017
Termin für Umschuldung nach 6 Monaten Kündigungsfrist: 01.08.2017
Die Umschuldung steht also für den 01.08.2017 an.
Mit Hilfe eines Forwarddarlehens kann man sich aber heute schon die Zinsen für morgen sichern!
Und das bis zu 60 Monate im Voraus!
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt lohnt es sich, die alten Verträge genauer unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls umzuschulden, denn Kosten und Aufwand sind im Vergleich zu tausenden eingesparten Euro aufgrund der günstigen Zinsen sehr gering! Sparen auch Sie viel Geld!
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