Das hat Auswirkungen für Immobilienkäufer: Häuslebauer müssen künftig statt 1,5 rund 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten kalkulieren.
Marginale Erhöhung des Gesamtpreises
Was sich zunächst teuer anhört, wirkt sich auf den Gesamtpreis der Immobilie dennoch recht marginal aus. Das Beispiel zeigt einen Immobilienkauf im Wert von 400.000 Euro. Gleichzeitig mit Kauf wird im Beispiel eine bereits bestehende Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro gelöscht:
Bisherige Berechnungsweise der Notarkosten Immobilienkauf nach der Notarkostenverordnung:
Neue Berechnung der Notarkosten Immobilienkauf nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Im genannten Beispiel steigen die Kosten für einen Immobilienkäufer nach der neuen Gebührenordnung um 752,08 Euro. Prozentual wird der Käufer mit rund 34 Prozent mehr zur Kasse gebeten. Im Vergleich zur eigentlich 15-prozentigen Erhöhung der Gebührenordnung wird das Budget des Käufers also deutlich höher belastet. Trotzdem bleiben die Notar- und Grundbuchkosten im Vergleich zur Grunderwerbsteuer oder der Maklerprovision der kleinste Posten auf der Liste der Nebenkosten. Wer eine Immobilie kauft, sollte die Nebenkosten auf jeden Fall in seine Kalkulation mit einbeziehen.
Mit dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz, dem sogenannten "Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" will die Gesetzgebung die außergerichtlichen Dienstleistungen von Notaren leistungsgerechter honorieren. Darüber hinaus sollen die Notargebühren an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zum letzten Mal wurde die Kostenordnung für Notare im Jahr 1986 neu geregelt.
Steigende Kosten für Beurkundungen
Mit der Neuregelung steigen nicht nur die Notarkosten beim Immobilienkauf. Verbraucher müssen künftig für jede Beurkundung mehr berappen: Bei Aufsetzung eines Testaments wird ein Geschäftswert des Nachlasses zugrunde gelegt. An diesem orientieren sich die Notargebühren, die ebenfalls nach dem neuen Gesetz berechnet werden.Eine positive Nachricht zum Schluss, denn nicht alles wird teurer: Die Kosten für eine normale Unterschriftsbeglaubigung beim Notar sind um rund 85 Prozent gesunken. Ist eine Immobilie bereits abbezahlt und der Eigentümer lässt seine Unterschrift auf dem Löschungsantrag für die Grundschuld beglaubigen, so zahlt er also deutlich weniger!
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Jan Hönle & Anja Tittmann
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