30 August 2013

Bauzinsentwicklung aktuell - eine Prognose

Bauzinsentwicklung aktuell
Schaut man in die Vergangenheit wird klar: Die Bauzinsen sind nach wie vor so günstig wie nie!

Viele Immobilienbesitzer mit laufendem Darlehen und auch viele zukünftige Häuslebauer stellen sich nun die Frage ob es zukünftig noch günstiger wird mit den Zinsen oder ob man besser jetzt das Zinstief nutzen sollte, solange es noch da ist.

Die Zinsen sind in den letzen Jahren kontinuierlich mehr oder weniger gefallen. Geht man mit normalem Menschenverstand an die Sache sollte man meinen, dass die Talsohle der aktuellen Bauzinsentwicklung, zumindest so gut wie, erreicht ist und es vermutlich zu langsam wieder ansteigenden Konditionen kommen müsste.

Nach unserer Meinung und auch laut den meisten anderen Expertenmeinungen ist die Zeit des Abwartens auf noch weiter fallende Zinsen tatsächlich vorbei.

Planen Sie gerade eine Hauskauf? Dann wäre spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt dafür!

Denn aktuell sehen wir eine leichte Aufwärtsbewegung. Es ist auf kurz- bis mittelfristige Sicht mit mindestens einer Seitwärtsbewegung zu rechnen. Allerdings muss man ganz klar sagen, dass man im Moment noch nicht von einer Zinswende sprechen kann.Denn vergleicht man das Zinsniveau der letzen fünf Jahre ist noch keine erhebliche Aufwärtsbewegung zu erkennen.

Es ist ohnehin nicht ratsam die Investitionsentscheidung nur an der aktuellen Bauzinsentwicklung festzumachen. Viele andere Faktoren sind ebenso wichtig, wie zum Beispiel die persönliche Vermögenssituation, die Lebensplanung, zu erwartende Erbschaften oder fällige Lebensversicherungen. Das alles sollte unbedingt auch mit bedacht werden, damit ein vernünftiges Finanzierungskonzept entsteht.

Wie ein vernünftiges Finanzierungskonzept aussieht? Das sagen wir Ihnen in einem individuellen Telefongespräch sehr gerne! Buchen Sie hier einen Telefontermin und freuen Sie sich auf viele interessante, gute und wissenswerte Informationen!

Bei wem jetzt eine Neufinanzierung, eine reguläre Umschuldung oder ein Forwarddarlehen ansteht, sollte auf jeden Fall eine hohe Tilgung einplanen, um die Laufzeit der Finanzierung zu verkürzen und das Risiko eines hohen Anschlusszinses zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Mit einer Tilgung von mindestens 3 Prozent oder mehr erreichen Sie eine erhebliche Laufzeitverkürzung des Darlehens und haben das Zinstief optimal ausgenutzt. Weiter sind lange Zinsbindungen oder 10-15 Jahre Zinsbindung unter Umständen auch in Kombination mit einem Bausparer momentan sehr sinnvoll und günstig.

Das Zinsniveau und die aktuellen Bauzinsentwicklung hängt natürlich von vielen Faktoren ab, unter anderem auch von der Geldmengenpolitik der Europäischen Zentralbank. Eine Schlussfolgerung auf eine Zinswende, nur weil die EZB den Leitzins erhöht oder senkt, wäre allerdings falsch. Der Abstand von kurzfristigem Leitzins zu langfristigem Darlehenszins ist zeitlich betrachtet nicht konstant. Tatsächlich sind die Hypothekenzinsen vielmehr an den Renditen der Staatsanleihen sowie Pfandbriefen festzumachen. Dennoch hat das Wort Mario Draghis zweifellos einen indirekten Einfluss auf die Baugeldzinsen.

Planen Sie eine Neufinanzierung, eine Umschuldung? Fragen Sie sich, ob sich ein Forwarddarlehen bei der aktuellen Bauzinsentwicklung für Sie lohnt? Sie interessieren sich für ein vernünftiges Finanzierungskonzept? 

Dann sprechen Sie uns an! Buchen Sie hier einen Telefon-Termin in unserem Kalender und wir sagen Ihnen wie Sie Ihre Möglichkeiten optimal nutzen können, um viel Geld zu sparen!

Wie freuen uns darauf von Ihnen zu hören! Kontaktdaten

Herzliche Grüße

Jan Hönle & Anja Tittmann

28 August 2013

Baufinanzierungsmärchen: Wir räumen mit den 9 größten Irrtümern auf!

Viele Verbraucher schrecken davor zurück, für die Anschaffung eines Konsumgutes einen Kredit aufzunehmen. Einzig für den Kauf des eigenen Heims sind sie bereit, ein Darlehen aufzunehmen. Und das ist auch sinnvoll, denn die Investition in eine Immobilie zahlt sich langfristig vor allem durch mietfreies Wohnen im Alter und als Schutz vor Inflation, aus.

Aktuell befinden sich die Zinsen auf historisch günstigem Niveau, so dass, wer seinen Traum von den eigenen vier Wänden hegt, jetzt zuschlagen sollte. Auf lange Sicht sind wieder höhere Zinskonditionen zu erwarten.

In den Weiten des WorldWideWeb kursieren allerdings viele Märchen und Halbwahrheiten, vor denen Sie sich in Acht nehmen sollten! Erfahren Sie hier und heute was es mit den Mythen auf sich hat!  





1. "Man kann eine Immobilie auch ohne Eigenkapital finanzieren!"



Das kann man. Aber eine Vollfinanzierung ist riskant: Muss das Objekt im Notfall verkauft werden, erhält der Verkäufer in der Regel maximal den ursprünglichen Kaufpreis zurück. Mitfinanzierte Kaufnebenkosten wie Maklercourtage oder Grunderwerbsteuer sind verloren.


Banken verlangen bei einem erhöhten Risiko deutlich höhere Konditionen und berechnen bei zu wenig Eigenkapital einen Zinsaufschlag. Grundsätzlich gilt: Rund 20 Prozent der Gesamtkosten sollten aus dem Eigenkapital des Erwerbers kommen. Dennoch raten Experten dazu, nicht das gesamte Sparbuch zu plündern. Rund drei Nettogehälter sollten als Notgroschen auf dem Sparkonto verbleiben.


2. "Die monatliche Rate wird im Laufe der Zeit immer weniger!"



Jeden Monat wird mit dem Tilgungsanteil der Rate ein Teil des Darlehens zurückgezahlt und die Schulden nehmen ab. Dennoch bleibt die monatliche Belastung gleich, denn in der Regel zahlen Darlehensnehmer ihren Kredit mit einer monatlich gleichbleibenden Annuität zurück.
Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Es ist zwar richtig, dass der Zinsanteil im Laufe der Zeit sinkt, da die Zinsen immer nur auf den Restschuldbetrag berechnet werden. Im gleichen Maße nimmt jedoch der Tilgungsanteil zu.

Das heißt, der ersparte Zinsanteil fließt in die Tilgung des Darlehens. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist ist damit bereits ein Teil der Schulden getilgt. Doch nach dem Ende der ersten Zinsfestschreibung muss die monatliche Belastung keinesfalls geringer werden: Läuft das Darlehen während einer Hochzinsphase aus, so kann sich die monatliche Rate sogar verteuern, denn gegebenenfalls müssen nun höhere Zinsen gezahlt werden, obwohl sich die Darlehenssumme insgesamt bereits verringert hat!


3. "Da wo man den günstigsten Effektivzinssatz bekommt, sollte man abschließen!"


Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, orientiert sich am Effektivzinssatz. Bei der Effektivzinsberechnung werden alle relevanten Faktoren wie der Zeitpunkt der Tilgungsverrechung oder ein Disagio einkalkuliert.

Keine Berücksichtigung finden Kontoführungsgebühren, Schätzkosten oder Bearbeitungsgebühren. Darüber hinaus ist es problematisch, dass Banken den Effektivzins nach den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie für die gesamte Laufzeit und nicht nur für den Zeitraum der Zinsfestschreibung ermitteln müssen. Eine Prognose über einen Zinssatz nach Ablauf der Festschreibungszeit ist kaum möglich.
Viele Banken kalkulieren mit einem extrem niedrigen Zinssatz und erhalten auf diese Weise einen vergleichsweise günstigen Effektivzins. Dieser ist für die Kunden jedoch aufgrund der ungewissen Prognose kaum aussagekräftig und entsprechend unseriös.

Es empfiehlt sich, bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote die Restschuldbeträge am Ende der Zinsbindung zu vergleichen. Wer sich von allen Banken Angebote mit identischen Vorgaben einholt, kann auf diese Weise am besten vergleichen. Ist die Rate bei allen Anbietern gleich hoch, so ist der Vorschlag mit der niedrigsten Restschuld der günstigste für den Kunden.


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4. "Wenn man 1% tilgt, reicht das völlig aus!"



In Zeiten hoher Zinsen ist ein Tilgungssatz von einem Prozent durchaus sinnvoll. Liegt bereits der Zinssatz bei 7 Prozent, beträgt die Annuität bei einer einprozentigen Tilgung 8 Prozent.
Befindet man sich jedoch in einer Niedrigzinsphase, wie aktuell, führt ein geringer Tilgungssatz zu einer sehr langen Darlehenslaufzeit.

Darlehensnehmer, die bei dem heutigen niedrigen Zinsniveau einen einprozentigen Tilgungssatz vereinbaren, zahlen bis zu 43 Jahre lang ihre Schulden zurück. Wer sich für eine Tilgung von 2 % entscheidet, hat sein Darlehen bereits nach 28 Jahren abbezahlt.
Die Kosten für den Darlehensnehmer sind in diesem Fall deutlich niedriger. Sinnvoll können auch flexible Darlehen sein, bei denen die Tilgungsrate individuell angepasst werden kann. So können beispielsweise Sondertilgungen ohne die Zahlung eines Aufschlages vereinbart werden.


5. "Bausparen ist doch nur was für Spießer!"


Nach Angaben der privaten Bausparkassen gab es im Jahr 2008 mehr als 30 Millionen Bausparverträge. Der Trend zeigt: Bausparen ist alles andere als konservativ und spießig. Gerade wer sich den Wunsch vom eigenen Häuschen erst in einigen Jahren erfüllen will, liegt mit einem Bausparvertrag richtig.

In der Regel werden 25-50% der Bausparsumme angespart, die Differenz wird bei Zuteilungsreife als Darlehen gewährt. Auf der einen Seite wird das Guthaben nur gering verzinst, auf der anderen Seite sind die Darlehenszinsen deutlich günstiger als bei einem normalen Baufinanzierungsdarlehen. Bausparkassen sind im Gegensatz zu anderen Banken bereit, ihre Darlehen an zweiter Rangstelle im Grundbuch abzusichern.

Auch eignen sich Bausparverträge hervorragend, um ein laufendes Darlehen am Ende der Zinsbindung abzulösen. Wenn Sie jetzt für 15 Jahre finanzieren und parallel einen Bausparer ansparen, sichern Sie sich schon jetzt den günstigen Bausparzins!

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6. "Kurze Kreditlaufzeiten sichern Flexibilität!"


Ist der Kreditvertrag erst unterzeichnet, ist eine Ablösung vor Ende der Zinsfestschreibung nicht möglich. Kreditnehmer, die vorzeitig zurückzahlen wollen, müssen der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Dabei stellt die Bank den Schaden in Rechnung, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Trotzdem sollten Kreditnehmer sich in Zeiten niedriger Zinsen den günstigen Zinssatz möglichst langfristig sichern. Nach Ablauf von 10 Jahren steht Darlehensnehmern ein gesetzliches Kündigungsrecht (§ 489 BGB) zu. Wer dann zurückzahlen möchte, kann mit sechsmonatiger Frist kündigen.


7. "Eigenleistung statt Eigenkapital einbringen, dann passt das schon!"



Viele Bauherren planen, einen erheblichen Teil der Arbeiten durch Eigenleistungen zu erbringen. Wer nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügt, will dies durch Eigenleistungen ausgleichen.
In der Regel überschätzen sich die Bauherren jedoch in ihren Möglichkeiten und kalkulieren auch die Materialkosten für den Eigeneinsatz als zu gering ein. Auch wird von vielen Banken Eigenleistung nicht als "echtes Eigenkapital" gesehen.



Obwohl Banken bis zu 15 Prozent der Baukosten als Eigenleistung anerkennen, empfiehlt sich der Ansatz von maximal 5 bis 10 Prozent der Gesamtkosten.

                        
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8. "Es gibt keine Fördermitteldarlehen mehr!"


Steuerliche Möglichkeiten haben Häuslebauer in der Regel nicht. Dennoch profitieren sie von besonders günstigen Darlehen der KfW. Die KfW Bank vergibt zinsgünstige Kredite für energieeffizientes Bauen, für die Schaffung oder den Kauf von selbstgenutztem Eigentum oder eine besonders umweltverträgliche Sanierung. Im Vergleich zu klassischen Bankdarlehen bieten die Förderdarlehen sehr günstige Zinsen und moderate Rückzahlungsmodalitäten.


9. "Am besten lässt man sich bei der Hausbank beraten!"



Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, fragt oftmals erst einmal bei seiner Hausbank nach einem Baudarlehen. Da sie dort schon lange bekannt sind, erhoffen sie sich die Kunden eine kompetente Beratung und möglichst wenige Formalitäten.
Trotzdem empfiehlt es sich, einige andere Angebote einzuholen, denn letztlich sind die Banken vor allem daran interessiert, ein lukratives Geschäft abzuschließen. Eine große Auswahl an Produkten werden Sie nicht vorfinden und so verkauft der Banker vor Ort eben das, was er hat, unabhängig davon, ob Ihre Wünsche und Bedürfnisse bei einer anderen Bank besser verwirklicht werden könnten.

Lassen Sie sich von uns, Ihren unabhängigen Baufinanzierungsspezialisten, individuell beraten! Sparen Sie mit der richtigen Bank und einem cleveren Konzept tausende von Euro!

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Herzliche Grüße und bis zum nächsten Blog!


Ihr

Jan Hönle & Anja Tittmann


07 August 2013

Notarkosten Immobilienkauf: Rechnen Sie ab 01.08.2013 mit höheren Kosten!

Zum 1. August 2013 erfolgte eine Neuordnung der Notarkosten. Im Durchschnitt wurden die Gebühren um rund 15 Prozent erhöht.


Das hat Auswirkungen für Immobilienkäufer: Häuslebauer müssen künftig statt 1,5 rund 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten kalkulieren.


Marginale Erhöhung des Gesamtpreises 


Was sich zunächst teuer anhört, wirkt sich auf den Gesamtpreis der Immobilie dennoch recht marginal aus. Das Beispiel zeigt einen Immobilienkauf im Wert von 400.000 Euro. Gleichzeitig mit Kauf wird im Beispiel eine bereits bestehende Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro gelöscht:

Bisherige Berechnungsweise der Notarkosten Immobilienkauf nach der Notarkostenverordnung:

Notarkosten Immobilienkauf

Neue Berechnung der Notarkosten Immobilienkauf nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz

Erhöhung Notarkosten Immobilienkauf


Im genannten Beispiel steigen die Kosten für einen Immobilienkäufer nach der neuen Gebührenordnung um 752,08 Euro. Prozentual wird der Käufer mit rund 34 Prozent mehr zur Kasse gebeten. Im Vergleich zur eigentlich 15-prozentigen Erhöhung der Gebührenordnung wird das Budget des Käufers also deutlich höher belastet. Trotzdem bleiben die Notar- und Grundbuchkosten im Vergleich zur Grunderwerbsteuer oder der Maklerprovision der kleinste Posten auf der Liste der Nebenkosten. Wer eine Immobilie kauft, sollte die Nebenkosten auf jeden Fall in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Mit dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz, dem sogenannten "Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" will die Gesetzgebung die außergerichtlichen Dienstleistungen von Notaren leistungsgerechter honorieren. Darüber hinaus sollen die Notargebühren an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zum letzten Mal wurde die Kostenordnung für Notare im Jahr 1986 neu geregelt.

Steigende Kosten für Beurkundungen 

Mit der Neuregelung steigen nicht nur die Notarkosten beim Immobilienkauf. Verbraucher müssen künftig für jede Beurkundung mehr berappen: Bei Aufsetzung eines Testaments wird ein Geschäftswert des Nachlasses zugrunde gelegt. An diesem orientieren sich die Notargebühren, die ebenfalls nach dem neuen Gesetz berechnet werden.
Eine positive Nachricht zum Schluss, denn nicht alles wird teurer: Die Kosten für eine normale Unterschriftsbeglaubigung beim Notar sind um rund 85 Prozent gesunken. Ist eine Immobilie bereits abbezahlt und der Eigentümer lässt seine Unterschrift auf dem Löschungsantrag für die Grundschuld beglaubigen, so zahlt er also deutlich weniger!


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Bis bald!

Ihr
Jan Hönle & Anja Tittmann