Viele Kreditnehmer schrecken vor einer Umschuldung zurück, weil sie die Kosten und den bürokratischen Aufwand scheuen. Neben den Gebühren für Grundbucheintragung fallen bei einem Wechsel zu einem anderen Institut weitere Kosten an. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, ob sich der Aufwand lohnt!
Mit welchen Zusatzkosten ist grundsätzlich zu rechnen?
- Gebühren für entweder eine Löschung der bestehenden Grundschuld und Neueintragung
- oder für die Abtretung oder Teilabtretung einer Grundschuld
In der Regel wird die bereits eingetragene Grundschuld bei einem Wechsel an das neue Institut abgetreten oder in Höhe des neuen Finanzierungsbetrages teilabgetreten. Für den restlichen Betrag wird eine Löschungsbewilligung erteilt.
Als pauschaler Richtwert können rund 0,17 Prozent der Restschuldsumme als Kosten einer Grundschuldabtretung im Rahmen einer Umschuldung angenommen werden.
Praxisbeispiel:
Grundschuld..................... .125.000,- €
Umschuldungsbetrag............. 75.000,- €
Ein erstrangiger Grundschuldteilbetrag in Höhe von 75.000 Euro wird in diesem Fall an die neue finanzierende Bank abgetreten. Für die restlichen 50.000 Euro wird eine Löschungsbewilligung erteilt. Alternativ könnte die alte Grundschuld gelöscht werden und zugunsten des neuen Kreditgebers eine neue Grundschuld eingetragen werden. Die Gebühren für Grundbucheintragung sind bei einer Löschung und Neueintragung allerdings wesentlich höher als bei einer Abtretung. Der Kreditnehmer ist mit einer Abtretung oder Teilabtretung in jedem Fall besser beraten.
Zum Vergrößern der Tabelle bitte auf das Bild klicken:
Zinsvorteil beachten
Wer jetzt zögert, sollte die entstehenden Kosten gegenrechnen. In Niedrigzinsphasen kann der Zinsvorteil bei einer Umschuldung in der Regel so groß sein, dass es sich lohnt, die Kosten in Kauf zu nehmen.Sie fragen sich, on sich eine Umschuldung auch für Sie lohnen könnte? Sprechen Sie uns an! Wir prüfen gerne Ihre Möglichkeiten! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten: Kontakt
Mit einem Forwarddarlehen günstige Zinsen sichern
Dem Kreditnehmer steht ausserdem nach Ablauf von zehn Jahren ein Kündigungsrecht nach §489 BGB zu. Vor Ablauf dieser Frist muss die Bank eine vorzeitige Kündigung nicht akzeptieren wenn der Kunde eine Umschuldung plant.
Wer sich trotzdem einen günstigen Zinssatz sichern möchte, kann dies im Rahmen einer Forwardfinanzierung tun. Dabei wird der Darlehensvertrag bereits heute unterzeichnet, zur Auszahlung kommt der Kredit aber erst, wenn das alte Darlehen fällig ist. Diese Vereinbarung kann bis zu 5 Jahre im Voraus getroffen werden. Die Kreditinstitute berechnen dafür einen entsprechenden Zinsaufschlag.
Buchen Sie doch einfach direkt einen unkomplizierten Onlineberatungstermin bei uns. Hier im Kalender! Und erfahren Sie alles über Ihre Möglichkeiten!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Ihre
Jan Hönle & Anja Tittmann
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen