14 Oktober 2013

Zinsbindung: Welche Strategie jetzt die richtige ist!

20 Jahre Zinsbindung
Lange Zinsbindung, sinnvoll oder nicht?

Aufgrund des historisch niedrigem Zinsniveaus empfiehlt sich derzeit eine lange Zinsfestschreibung. In Zeiten niedriger Kapitalmarkt-zinsen sichern Sie sich als Kreditnehmer damit einen günstigen Zinssatz für viele Jahre. 

Einige Institute haben eine Zinsbindung 20 Jahre oder gar 30 Jahre im Programm. Es kann durchaus sinnvoll sein den Kreditbetrag zu splitten und in verschiedene Zinsfestschreibungszeiten aufzuteilen. Gerade wenn KfW-Mittel eingebunden werden, deren maximale Zinsbindung 10 Jahre beträgt empfiehlt sich diese Strategie.

Aber Vorsicht: Häufig werden auch Kombinationen mit 5-jähriger Zinsbindung angeboten, die dann den Durchschnittszinssatz schöner aussehen lassen, aber in der aktuellen Zinssituation nicht immer sinnvoll sind.

Niemand kann prognostizieren, wie sich das Zinsniveau innerhalb der nächsten Jahre entwickelt und zu welchem Zinssatz später eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden kann. Das Ziel eines Finanzierungsplans muss sein, das Zinsänderungsrisiko so gering wie möglich zu halten und dabei Ihren Bedürfnissen und Wünschen an die Finanzierung selbst weitestgehend entsprechen.
Dazu sollten Sie einen bankenunanbhängigen Darlehensvermittler aufsuchen, der Ihnen aus der Vielzahl von Bankpartnern Ihre Bank heraussucht und ein intelligentes Finanzierungskonzept erstellt!

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Was kostet die Anschlussfinanzierung? 

Die große Frage für den Darlehensnehmer lautet: Wie hoch sind die Zinsen am Ende der Zinsfestschreibung? Läuft das Darlehen in einer Hochzinsphase aus, so wird das Anschlussdarlehen teuer. Endet eine 10-jährige Zinsfestschreibung zum vereinbarten Termin, so ist der Kunde gezwungen zeitnah eine Entscheidung für eine Anschlussfinanzierung zu treffen. Eine große Möglichkeit zur Marktbeobachtung bleibt ihm aufgrund des feststehendenTermins nicht. 

Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren 

Anders sieht es bei einer Zinsbindung 20 Jahre oder 15 Jahre aus: Nach §489 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht dem Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren Darlehenslaufzeit das Recht zu, seinen Kredit mit einer sechsmonatigen Frist zu kündigen. Kosten entstehen ihm dabei nicht.

Bei einer 15-jährigen Festschreibungszeit hat der Darlehensnehmer also nach 10 Jahren bis zum Ende der Zinsfestschreibung die Möglichkeit, den Markt fünf Jahre lang genau zu beobachten. Entwickelt sich das Zinsniveau günstig für ihn, kann er innerhalb dieser fünf Jahre mit einer halbjährlichen Frist kündigen und mit einer Anschlussfinanzierung ablösen.
Gleiches gilt für eine Zinsbindung 20 Jahre, 25 Jahre oder 30 Jahre: Hier kann der Kreditnehmer sogar 10, 15 oder gar 20 Jahre lang auf den passenden Kündigungszeitpunkt warten.

Dabei lohnt es sich, über einen freien Darlehensvermittler Angebote verschiedener Institute zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer anderen Bank umzuschulden. Die Kosten dafür hat der Darlehensnehmer durch einen günstigeren Zinssatz schnell wieder hereingeholt.

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Jan Hönle & Anja Tittmann

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